Österreich hat kürzlich die Strafen für Autofahrer verschärft, die zu schnell fahren. Neben Entziehung der Fahrerlaubnis droht ab März auch der Verlust ihres Autos. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind seit langem die häufigste Ursache für Verkehrsunfälle in der Europäischen Union. Sie enden oft mit schweren Verletzungen oder sogar mit dem Tod. Dies war einer der Gründe, warum in Österreich am 1. März eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten ist.
Wir erinnern daran, dass in den westlichen Nachbarländern die Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft wie in der Slowakei 50 km/h beträgt, auf Landstraßen jedoch höher ist - 100 km/h und auf der Autobahn 130 km/h. Daneben gibt es aber auch örtliche Herabsetzungen der Höchstgeschwindigkeit. Neben der normalen Geldstrafe können Autofahrer ihren Führerschein verlieren, wenn sie das Tempolimit innerhalb der Ortschaft um 50 km/h und außerhalb der Ortschaft um 60 km/h überschreiten.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h in einer österreichischen Gemeinde oder mehr als 70 km/h außerhalb einer Gemeinde kann das Fahrzeug selbst beschlagnahmt werden, allerdings nur vorübergehend.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h im Gemeindegebiet und 90 km/h außerhalb des Gemeindegebiets gilt das Vergehen bereits als „Geschwindigkeitsübertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen“. Das Fahrzeug kann dann dauerhaft beschlagnahmt werden.
Nach der Beschlagnahme des Fahrzeugs an Ort und Stelle folgt eine zweiwöchige Frist, in der sowohl die Schwere des Falles als auch der Halter des Fahrzeugs beurteilt werden. Die Strafverfolgungsbehörden prüfen, ob sie das Fahrzeug dauerhaft beschlagnahmen können. Wenn dies der Fall ist, wird das Fahrzeug am Ende des Prozesses über die öffentliche Auktion verkauft.
Der häufigste Grund, warum ein wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung beschlagnahmtes Auto nicht dem Staat überlassen werden kann, ist die Eigentumsfrage. Wenn der Fahrer nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist, sondern es geleast oder nur geliehen hat, muss das Fahrzeug an die Polizei zurückgegeben werden.
Das Bußgeld wird ebenfalls an die Slowakei überwiesen.
Wenn Sie in Österreich nicht von der Polizei wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten, sondern von einem stationären Radargerät gemessen werden, wird das Bußgeld ähnlich wie in der Slowakei gehandhabt, d.h. durch verschuldensunabhängigeHaftung. Die Österreicher sprechen dann von der Anonymstrafverfügung. Dabei wird keine bestimmte Person angeklagt, sondern die Verantwortung liegt beim Halter des Fahrzeugs. Auch ausländische Autofahrer sollten das Vergehen nicht ignorieren, da die österreichische Polizei anhand der Kennzeichen-Datenbank routinemäßig Bußgelder in die Slowakei schickt.