Oktober 20, 2024

Grüne Karte muss nur noch in elektronischer Form vorliegen

Ab Januar 2025 haben Autofahrer die Wahl, ob sie ihre Grüne Karte auf Papier oder in elektronischer Form vorlegen, wenn sie ins Ausland reisen oder von der Verkehrspolizei kontrolliert werden. Die elektronische Version wird im PDF-Format ausgestellt und entspricht einer herkömmlichen Papierkarte. Kontrollbehörden wie Grenzkontrollstellen und Verkehrspolizei werden verpflichtet sein, die elektronische Version genauso zu akzeptieren wie die Papierversion.

Die Autofahrer werden somit die Grenzen ungehindert passieren können, ohne ein physisches Dokument mit sich führen zu müssen. Diese Änderung ist das Ergebnis eines Beschlusses des Rates der Kanzler der Mitgliedstaaten und ermöglicht eine einfachere und modernere Art des Nachweises einer gültigen Haftpflichtversicherung.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, auch eine ausgedruckte Grüne Karte in Ihrem Fahrzeug mitzuführen - für den Fall einer Panne oder des Verlusts Ihres Mobiltelefons.

Wir empfehlen außerdem:

  • Vergewissern Sie sich vor einer Auslandsreise, dass Sie eine grüne Karte für den aktuellen Zeitraum haben .
  • Führen Sie in Ihrem Fahrzeug eine Kopie des Formulars „Unfallbericht “ mit der deutschen und der englischen Version des Formulars für den Fall eines Zusammenstoßes mit einem ausländischen Fahrzeug mit. PDF Link
  • Überprüfen Sie den Umfang der in Ihrer Versicherung enthaltenen Assistance- Leistungen und halten Sie ein gedrucktes Faltblatt mit den Kontaktdaten der Assistance und einer Liste der Leistungen bereit. Wenn Sie einen größeren Leistungsumfang benötigen, können Sie eine Kurzzeitversicherung für eine einzelne Reise abschließen - ab 3,50 € pro Tag. https://www.travelinsurance.sk/car
  • Wenn Sie diese nicht haben, schreiben Sie uns an kontakt@bhic.sk - wir senden Ihnen die Unterlagen gerne zu.